Materialwahl: Holzarten im Vergleich

Für den Außenbereich haben sich in Deutschland vor allem folgende Holzarten bewährt:

  • Eiche (Quercus robur): Naturgemäß widerstandsfähig gegenüber Fäulnis. Für Zaunpfosten besonders geeignet, selbst für das Erdreich. Trockenrohdichte ca. 680–720 kg/m³.
  • Lärche (Larix decidua): Harzhaltiges Nadelholz mit guter Witterungsbeständigkeit. Typisch für Zaunlatten und Querriegel. Haltbarkeitsklasse 3–4 (EN 350).
  • Robinie (Robinia pseudoacacia): Sehr hart, witterungsbeständig, kaum behandlungsbedürftig. In Bayern und Sachsen verbreitet.
  • Kiefer (Pinus sylvestris), kesseldruckimprägniert (KDI): Standardlösung für Pfosten. Imprägnierung verleiht Haltbarkeitsklasse 1–2. Einzuhalten: TRGS 614 für den Umgang.
Hinweis: Für das Einbetonieren oder Eingraben im Erdreich sollten nur Pfosten in Haltbarkeitsklasse 1–2 (EN 350) verwendet werden — unbehandeltes Fichtenholz ist dafür nicht geeignet.

Pfostenabstand und Dimensionierung

Der übliche Pfostenabstand beträgt je nach Belastung und Lattenstärke zwischen 1,5 m und 2,5 m. Bei Windlastbereichen (z. B. Norddeutschland, Mittelgebirgslagen) empfiehlt sich ein Abstand von maximal 1,8 m.

Zaunhöhe Empf. Pfostenabstand Pfostenquerschnitt Einbautiefe
bis 0,8 mbis 2,5 m7×7 cm oder Ø 8 cm40–50 cm
bis 1,2 mbis 2,0 m9×9 cm oder Ø 10 cm50–60 cm
bis 1,8 mbis 1,8 m10×10 cm oder Ø 12 cm60–75 cm
über 1,8 mbis 1,5 m12×12 cm oder Ø 14 cm70–90 cm

Pfosten setzen: Betonieren oder Bodenhülse?

Zwei gängige Methoden sind das Einbetonieren und das Einschlagen bzw. Einschrauben mit Bodenhülsen:

  • Einbetonieren: Höhere Stabilität bei starken Wind- und Druckbelastungen. Nachteil: Feuchtigkeit kann sich am Pfostenfuß stauen; Übergang Holz/Beton sollte mit Bitumenbeschichtung abgedichtet werden.
  • Bodenhülsen (eingeschlagen oder einbetoniert): Flexibler beim Austausch der Pfosten. Galvanisch verzinkte oder feuerverzinkte Hülsen aus Stahl haben sich in der Praxis bewährt.
  • Schraubanker: Für felsigen oder steinigen Boden geeignet. Aufschrauben ohne Aushub.

Vorgehensweise beim Einbetonieren

  1. Grubentiefe nach obiger Tabelle anzeichnen und ausheben (Handschaufel oder Erdbohrer).
  2. Etwa 10 cm Schotterschicht auf dem Grubenboden als Entwässerungsschicht einbringen.
  3. Pfosten lotrecht ausrichten und mit Querhölzern fixieren.
  4. Beton (C20/25) bis 10 cm unterhalb der Geländeoberkante einbringen, leicht konisch abziehen für Wasserablauf.
  5. 48 Stunden Aushärtungszeit einhalten, bevor Latten befestigt werden.

Querriegel und Latten befestigen

Querriegel (Brusthölzer) verbinden die Pfosten und nehmen die Zaunlatten auf. Übliche Querschnitte: 5×10 cm oder 4×9 cm. Befestigung erfolgt durch Holzschrauben (Edelstahl A2 oder verzinkt) oder traditionell durch Bundnägel.

Typische Lattenabstände für Gartenzäune: 5–15 mm (Sichtschutz), für Nutztierhaltung je nach Tierart bis zu 15 cm (Schafe), 25 cm (Rinder).

Schraubentypen und -größen

Für Außenanwendungen empfehlen sich verzinkte oder Edelstahl-Schrauben (A2). Typische Maße: 4,5×50 mm für Lattenverbindungen, 6,0×100 mm für Pfosten–Riegel-Verbindungen. Vorbohren verhindert das Spalten des Holzes, besonders bei trockenen Materialien.

Schnittstellen schützen: Abdeckkappen und Schräganschnitt

Die Oberkante des Pfostens ist besonders witterungsanfällig. Optionen:

  • Schräger Anschnitt (ca. 45°): Regenwasser läuft ab, ohne sich zu stauen.
  • Metallkappe (verzinkt oder Edelstahl): Vollständiger Schutz der Hirnholzfläche.
  • Holzschutzöl auf Hirnholzflächen: Verhindert schnelles Eindringen von Feuchtigkeit.
Klassischer Holzzaun in Alpenlage – Pfosten und Querriegel
Typischer Holzzaun in Alpenlage mit Pfosten und horizontalen Querriegeln. Quelle: Wikimedia Commons.

Rechtliche Aspekte: Grenzabstände und Baugenehmigung

Grenzabstände für Zäune sind in den jeweiligen Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer geregelt. In Bayern gilt etwa Art. 38 AGBGB; in Nordrhein-Westfalen das NachbG NRW. Zäune bis ca. 2 m Höhe sind in den meisten Bundesländern genehmigungsfrei, wenn sie nicht als Sichtschutz auf Grünflächen errichtet werden. Im Zweifel ist Rücksprache mit der zuständigen Bauordnungsbehörde erforderlich.

Landesbauordnungen: Für Bayern vgl. BayBO Art. 57 Abs. 1, für Niedersachsen NBauO § 60, für Baden-Württemberg LBO BW § 50. Kommunale Satzungen können engere Vorgaben enthalten.

Typische Fehler und deren Folgen

  • Zu geringe Einbautiefe: Pfosten können durch Frost (Frosthebung) oder Wind kippen.
  • Kein Schutz am Pfosten-Beton-Übergang: Wasseransammlung beschleunigt Verrottung erheblich.
  • Beschädigte Imprägnierung: Nachbehandlung sollte unmittelbar nach dem Sägen erfolgen.
  • Fehlender Latten-Bodenabstand: Latten ohne Abstand zum Boden (mind. 5 cm) nehmen schneller Schaden durch aufsteigende Feuchtigkeit.

Verweise und Normen

  • DIN 68800-1 bis -4: Holzschutz im Bauwesen
  • EN 350: Dauerhaftigkeit von Holz und Holzprodukten
  • TRGS 614: Holzschutzmittel mit Biozidwirkstoffen
  • Bayerisches Nachbarrechtsgesetz (NachbG Bayern)
  • Nachbarrechtsgesetz NRW (NachbG NRW)
  • holzfragen.de – Praxisportal Holzschutz